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CAP.future GmbH
Tabakfabrik Linz
Peter-Behrens-Platz 6, 4020 Linz
FN 476639 s
UID -Nr: ATU72630959
Email: office@grandgarage.eu
INHALT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRIVATMITGLIEDER
2 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
3 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN RAUMVERMIETUNG
4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WORKSHOPS FÜR GESCHLOSSENE GRUPPEN
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Einrichtungen und der Leistungen der CAP.future GmbH (in weiterer Folge “GRAND GARAGE” oder “Betreiber:in” genannt) durch die registrierten Kund:innen (nachfolgend „Mitglieder“), und durch alle sonstigen Kund:innen, die Leistungen jedweder Art beziehen (zB. Workshops). Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der GRAND GARAGE abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung der Einrichtungen und Inanspruchnahme der Leistungen der GRAND GARAGE berechtigt sind.
1. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Die GRAND GARAGE stellt den Mitgliedern während der Öffnungszeiten nach einer Unterweisung in die sichere Nutzung der Räumlichkeiten, der Geräte und der Maschinen diese Räumlichkeiten inkl. verschiedener Geräte und handwerklicher Maschinen zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung. Es obliegt den Mitgliedern selbst zu beurteilen, ob sie in grundsätzlich geeigneter physischer und psychischer Verfassung sind, um das Angebot der GRAND GARAGE zu nutzen. Eine diesbezügliche Überprüfung findet durch die GRAND GARAGE nicht statt. Die GRAND GARAGE gewährt den Zugang zu Räumlichkeiten, Maschinen und sonstigen Einrichtungen, jedoch ausschließlich nach Absolvierung von Unterweisungen, die in die sichere Nutzung einführen und nur wenn sich die berechtigte Person mit ihrer Membercard ausweist.
2. Registrierung und Vertragsschluss zur Mitgliedschaft
Die Angebote der GRAND GARAGE sind unverbindlich, die GRAND GARAGE ist nicht verpflichtet Mitglieder zu akzeptieren, sondern kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Mitgliedsvertrag kommt erst zu Stande, wenn, nach erfolgter Registrierung und Vertragsunterzeichnung aller Dokumente auf unserer Website, das Mitglied die Membercard (siehe unter Punkt 3.) zur GRAND GARAGE erhält, die in weiterer Folge bei jedem Zutritt offen ersichtlich am Körper zu tragen ist. Für bestimmte Schulungen und Workshops, die über den Rahmen der Mitgliedschaft hinausgehen, werden mit dem Mitglied gesonderte Bedingungen vereinbart. Jedes Mitglied darf sich nur einmal registrieren und nur ein Mitgliederprofil anlegen.
Das Mitglied versichert, dass:
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen und dürfen bestimmte gekennzeichnete Bereiche bzw. Geräte der GRAND GARAGE nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten bzw. benutzen. Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglied werden und dürfen die GRAND GARAGE nur ausnahmsweise im Rahmen von bestimmten Workshops in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Eine Benutzung der Maschinen und Gerätschaften ist Minderjährigen nur unter Aufsicht und Haftungsübernahme eines *einer Erziehungsberechtigten gestattet. Etwaige Altersbeschränkungen und/oder Begleitpflichten durch Erziehungsberechtigte bei bestimmten Kursen sind in den jeweiligen Kursinformationen enthalten.
3. Membercard
Nach der Registrierung auf der Website, dem anschließenden online Onboarding und einer positiv absolvierten Allgemeinen Sicherheitsunterweisung (ASU) kann das Mitglied die Membercard in der GRAND GARAGE abholen. Jede Membercard wird mit dem Namen, der Mitgliedsnummer und einem Foto des jeweiligen Mitglieds bedruckt. Das Foto wird bei der Registrierung auf der Website hochgeladen oder in Ausnahmefällen in der GRAND GARAGE erstellt. Jede berechtigte Person hat die Membercard sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt zu verwahren. Jeder Verlust der Membercard oder ihre Beschädigung ist umgehend der GRAND GARAGE zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Membercard unverzüglich gesperrt. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Membercard wird für die Neuausstellung ein Unkostenbeitrag von EUR 30,- brutto in Rechnung gestellt. Der Zugang zu den Räumlichkeiten der GRAND GARAGE ist nur mit der Membercard möglich. Die Membercard ist nur für den persönlichen Gebrauch der berechtigten Person gedacht. Sie ist nicht übertragbar und darf daher nicht an Dritte überlassen werden. Erfolgt trotzdem eine Weitergabe der Membercard an Dritte, so haftet das Mitglied gegenüber der GRAND GARAGE für durch den Missbrauch verursachte Schäden. Das Mitglied ist verpflichtet, die GRAND GARAGE sofort zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten hat oder den Mitgliederzugang missbraucht.
4. Hausordnung
Die aushängende Hausordnung ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen und vom Mitglied immer zu beachten und einzuhalten. Die Hausordnung kann auf der website www.grandgarage.eu abgerufen werden.
5. Leistungen der GRAND GARAGE
Die GRAND GARAGE behält sich Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten und Leistungen vor. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft und nach erfolgreicher Absolvierung der Allgemeinen-Sicherheitsunterweisung (ASU) ist das Mitglied grundsätzlich entsprechend der gewählten Nutzungsvariante berechtigt, die Räumlichkeiten und die dort vorhandenen Geräte im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit während der Öffnungszeiten eigenverantwortlich zu nutzen. Besonders gekennzeichnete Geräte oder Maschinen können nur nach erfolgreicher Absolvierung einer zusätzlichen speziellen Maschinen-Sicherheits-Unterweisung (MSU) für diese Geräte oder Maschinen genutzt werden. Die jeweiligen unterweisenden Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE entscheiden über das Bestehen eines praktischen und theoretischen Eignungstests und damit über die Freischaltung des Mitglieds für die eigenverantwortliche Nutzung der jeweiligen Geräte und Maschinen. Den diesbezüglichen Anweisungen der Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE ist zwingend Folge zu leisten. Diese Maßnahme ist für den Schutz der Mitglieder unerlässlich. Im Rahmen der Sicherheitsunterweisungen (ASU und MSU) werden den Mitgliedern alle Unterlagen zur Verfügung gestellt. Das Mitglied verpflichtet sich, diese sorgfältig zu studieren und alle Anweisungen stets einzuhalten. Zudem verpflichtet sich das Mitglied auch die vor Ort bei den Maschinen aufliegende Betriebsanweisung und das Hersteller-Handbuch zusätzlich zu den Unterlagen der MSU zu studieren. Die Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE sind dazu berechtigt, jederzeit die Mitglieder auf deren Eignung zur Benutzung von bestimmten Geräten zu überprüfen und diesen bei Fehlen der entsprechenden Eignung die Nutzung zu untersagen. Der Zutritt zur GRAND GARAGE ist nur berechtigten Personen mit Membercard gestattet. Die GRAND GARAGE kann entsprechende Zugangskontrollen im Eingangsbereich durchführen, um sicherzustellen, dass sich keine unbefugten Personen in den Räumlichkeiten aufhalten.
6. Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Hausordnung, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen. Die Mitglieder verpflichten sich nur die Geräte und Maschinen zu verwenden, für die sie nach einer entsprechenden Sicherheits-Unterweisung zugelassen wurden. Die Mitglieder sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Sobald ein möglicher Mangel, Schaden, Verschleiß oder ein Sicherheitsrisiko bei einem Gerät oder einer Maschine festgestellt wird, hat die Nutzung sofort eingestellt zu werden und sind die anwesenden Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE zu informieren. Alle Mitglieder haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb gewährleistet wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Unmittelbar nach der Nutzung sind die Geräte oder Maschinen an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zu bringen, damit sie den anderen Mitgliedern wieder zur Verfügung stehen. Das anwesende Personal der GRAND GARAGE ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, die zur Aufrechterhaltung des geordneten Betriebs, der Ordnung, Sicherheit und Einhaltung der Hausordnung erforderlich sind. Diese Anweisungen von Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE sind immer zu befolgen. Der:die Betreiber:in behält sich das Hausrecht vor und ist jederzeit berechtigt, ein Mitglied, das den geordneten Betrieb stört oder gefährdet, aus den Räumlichkeiten zu verweisen und die Mitgliedschaft bzw. Berechtigung aus wichtigem Grund zu beenden. Die Mitgliedschaft begründet kein Ausbildungsverhältnis und kein (freies) Dienstverhältnis. Die qualifizierten Mitarbeiter:innen führen lediglich eine Grundeinweisung und die unbedingt erforderlichen Sicherheitsunterweisungen durch. Nach erfolgreicher Absolvierung der Allgemeinen-Sicherheits-Unterweisungen (ASU) und den Maschinen-Sicherheits-Unterweisungen (MSU) verwendet das Mitglied die Geräte eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Die Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE stehen in dieser Phase nur noch im Bedarfsfall zur Unterstützung zur Verfügung. Das Mitglied ist hinsichtlich der Zeit der Benutzung der GRAND GARAGE an deren Öffnungszeiten gebunden, im Übrigen jedoch völlig frei. Insbesondere besteht zu keinem Zeitpunkt eine Pflicht zur Anwesenheit in der GRAND GARAGE oder zur Durchführung irgendwelcher bestimmter Tätigkeiten.
7. Workshop-Buchungen
Die Bestellungen des oder der Kund:in sind verbindlich, sobald er oder sie im Webshop Workshoptickets über Klick auf den Button "zahlungspflichtig bestellen" kauft. Mit diesem Zeitpunkt geht die Angebotslegung von dem:der Kund:in aus. Der:die Kund:in erhält nach Eingang der Bestellung neben der Rechnung mit den ausgewählten Zahlungsmodalitäten, eine gesonderte, automatisierte Bestätigung.
8. Gutscheine
Der GRAND GARAGE Gutschein kann von Kund:innen in der GRAND GARAGE vor Ort als auch im Webshop käuflich erworben werden. Durch den Kauf und/oder die Verwendung des GRAND GARAGE Gutscheins erkennt der:die Kunde:in diese AGB ausdrücklich an. Kund:innen können sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmer:innen sein. Sofern Gutscheine von Verbraucher:innen erworben werden, gilt für die Vertragsbeziehung auch das Konsument:innenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Nachfolgende Bedingungen gelten für GRAND GARAGE Gutscheine:
9. Vertragsdurchführung & unzulässige Nutzung Das Mitglied ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft grundsätzlich nicht berechtigt, eigene technische Geräte und Maschinen mitzubringen sowie zu verwenden. Dies ist nur ausnahmsweise nach Abstimmung mit der GRAND GARAGE auf eigene Gefahr und Haftung des Mitglieds möglich. Selbst mitgebrachtes Material muss für die Geräte und Maschinen der GRAND GARAGE geeignet sein und vorab mit dem Personal der Betreiber:in abgestimmt werden. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es in Ausnahmefällen bei Veranstaltungen zu Störungen der Nutzungsbedingungen kommen kann. Veränderungen jeder Art an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Um- und Einbauten, Installationen und der Beleuchtungsanlagen sind nicht gestattet, es sei denn die GRAND GARAGE gibt im Einzelfall ihre ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu. Die Einrichtungen der GRAND GARAGE dürfen nicht für illegale Zwecke, insbesondere für Schwarzarbeit, genutzt werden. Zuwiderhandeln wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht, und führt zu lebenslanger Sperre. Das Herstellen von Prototypen und Kleinserien ist hingegen erlaubt und ausdrücklich gewünscht. Die privaten Mitgliedschaften laut Website dürfen nur von Privatpersonen ausschließlich für private Projekte genutzt werden. Für die gewerbliche Nutzung stehen eigene Mitgliedschaften (z.B. STARTER GARAGE für Startups etc.) zur Verfügung.
10. Abmeldung, Kündigung und Vertragsbeendigung
Mitgliedschaften mit einer vertraglich limitierten Laufzeit enden automatisch mit Zeitablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Bei Mitgliedschaften ohne feste Vertragslaufzeiten besteht keine Mindestlaufzeit. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung hat über das Mitgliederportal zu erfolgen. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung ist nicht möglich. Die GRAND GARAGE kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung vorzeitig beenden, wenn ein wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung vorliegt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, seine Membercard unerlaubt weitergibt, die vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt oder ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt oder Anweisungen von Mitarbeitern*innen der GRAND GARAGE nicht Folge leistet. Mit der erfolgreichen Kündigung werden alle im Rahmen der Mitgliedschaft und Vertragsunterzeichnung gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht. Von der Löschung ausgenommen sind aber die im Mitgliederportal auf der Website eingegebenen Daten. Soll dieser Account zur Gänze gelöscht werden, so muss dies der GRAND GARAGE mittels E-Mail an frontdesk@grandgarage.eu mitgeteilt werden. Daten, die keine persönliche Identifizierung ermöglichen, kann der Betreiber weiterhin speichern, verarbeiten und nutzen, auch wenn sie von dem Mitglied eingegeben, veranlasst oder erstellt wurden (z.B. in statistischen Auswertungen und Vergleichen). Das Mitglied ist verpflichtet, nach Beendigung der Mitgliedschaft, unverzüglich die Membercard an die GRAND GARAGE zurückzugeben.
11. Zahlungsbedingungen
Wird ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages zur Zahlung fällig. Werden monatliche Beiträge vereinbart, werden diese jeweils im Nachhinein für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat wird aliquot verrechnet und fällt mit der Rechnung für den nächsten Kalendermonat zusammen. Die Abrechnung zur Nutzung kostenpflichtiger Geräte und zum Bezug von Verbrauchsmaterial wird über den ganzen Monat über gesammelt und fällt mit der Verrechnung des Mitgliedsbeitrags zusammen. Die Kosten werden automatisch am Monatsende per SEPA-Lastschrift-Mandat vom angegebenen Konto abgebucht. Sie können aber auch unter dem Monat direkt nach der Benutzung, dem Verbrauch oder der Inanspruchnahme am Frontdesk bar oder mittels Kartenzahlung bezahlt werden. Die Zahlung bei unlimitierten Mitgliedschaften erfolgt durch die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats. Limitierte Mitgliedschaften können auch in bar oder mittels Kartenzahlung am Frontdesk beglichen werden. Die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates erfolgt bei der Anmeldung über die Website. Änderungen der Kontoverbindung müssen unverzüglich und schriftlich der GRAND GARAGE bekannt gegeben werden. Sollte im Laufe der Mitgliedschaft eine Abbuchung vom Konto, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, fallen Bearbeitungsgebühren von EUR 30,- brutto an.
12. Haftung und Haftungsausschluss
Das Mitglied ist für die Auswahl, Nutzung und die Eignung, soweit das Ergebnis der verwendeten Geräte und Maschinen seinen Zwecken und Fähigkeiten dient, ausschließlich selbst verantwortlich. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Sicherheits-Unterweisungen, die ausgehängten Betriebsanweisungen und die ausgehängten Nutzungshinweise aus dem Hersteller-Handbuch von Geräten und Maschinen zu lesen und zu befolgen sowie bei jeglichem Zweifel oder Unklarheit an der korrekten Benutzung die Nutzung sofort einzustellen und sich an qualifizierte Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE zu wenden. Für schuldhaft beigefügte Schäden an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Geräten und Maschinen, haften die Mitglieder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Sachen und für Verlust und Beschädigung bei der Lagerung von Sachen, die die Mitglieder in die Räumlichkeiten eingebracht haben, wird keine Haftung übernommen. Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die GRAND GARAGE ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern, sofern keine Hauptleistungspflichten des Mitgliedsvertrags betroffen sind. Die GRAND GARAGE wird das Mitglied rechtzeitig über die Änderung unterrichten. Die Änderung gilt als vom Mitglied genehmigt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungen widerspricht. Im Falle des Widerspruchs gilt der Vertrag als gekündigt. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Gerichtsstand ist Linz.
1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Einrichtungen und der Leistungen der CAP.future GmbH (in weiterer Folge GRAND GARAGE genannt) durch die registrierten Kunden (nachfolgend „Mitglieder“) sowie deren Arbeitnehmer *innen. Mitglieder sind jene Unternehmer *innen, die aufgrund eines mit der GRAND GARAGE abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung der Einrichtungen und Inanspruchnahme der Leistungen der GRAND GARAGE berechtigt sind.
2. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Die GRAND GARAGE stellt den Mitgliedern sowie deren von Punkt 4. der AGB umfassten Arbeitnehmer *innen während der Öffnungszeiten nach einer Einschulung in die sichere Nutzung der Räumlichkeiten, der Geräte und der Maschinen diese Räumlichkeiten inkl. verschiedener Geräte und handwerklicher Maschinen zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung. Es obliegt den Mitgliedern selbst zu beurteilen, ob die berechtigten Personen in grundsätzlich geeigneter physischer und psychischer Verfassung sind, um das Angebot der GRAND GARAGE zu nutzen. Eine diesbezügliche Überprüfung findet durch die GRAND GARAGE nicht statt. Die GRAND GARAGE gewährt den Zugang zu Räumlichkeiten, Maschinen und sonstigen Einrichtungen, jedoch ausschließlich nach Absolvierung einer Einweisung in die sichere Nutzung und nur wenn sich die berechtigte Person mit ihrer Mitgliedskarte ausweist.
3. Registrierung und Vertragsschluss zur Mitgliedschaft Die Angebote der GRAND GARAGE sind unverbindlich, die GRAND GARAGE ist nicht verpflichtet Mitglieder zu akzeptieren, sondern kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Mitgliedsvertrag kommt erst zu Stande, wenn die GRAND GARAGE eine Registrierungsbestätigung an die vom Mitglied hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet hat. Nach erfolgter Registrierung erhält das Mitglied die Zutrittskarte (siehe Punkt 4.) zur GRAND GARAGE, die in weiterer Folge bei jedem Zutritt orzuweisen ist.
Für bestimmte Schulungen und Workshops, die über den Rahmen der Mitgliedschaft hinausgehen, werden mit dem Mitglied gesonderte Bedingungen vereinbart. Jedes Mitglied darf sich nur einmal registrieren und nur ein Mitgliederprofil anlegen. Das Mitglied versichert, dass:
4. Berechtigte Personen
Berechtigte Personen sind jene Personen, die im Rahmen dieses Mitgliedschaftsverhältnisses zur Nutzung der Einrichtungen und Inanspruchnahme der Leistungen der GRAND GARAGE befugt sind. Handelt es sich bei einem Mitglied um eine/n Einzelunternehmerin, ist dieser/diese selbst berechtigte Person. Ergänzend kann der/die Einzelunternehmerin – je nach individueller Vereinbarung – eine Liste von Arbeitnehmerninnen bekanntgeben, die von der Mitgliedschaft umfasst sein sollen und daher ebenfalls als berechtigte Personen anzusehen sind.
Handelt es sich bei dem Mitglied um eine juristische Person (GmbH, AG, …), hat dieses bei der Registrierung eine natürliche Person als Ansprechperson bekanntzugeben. Zusätzlich hat das Mitglied eine Liste der Arbeitnehmerinnen bekanntzugeben, die von der Mitgliedschaft umfasst sein sollen und daher als berechtigte Personen anzusehen sind.
Die Liste der berechtigten Personen hat diese namentlich zu nennen. Weiters sind Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten der berechtigten Personen bekanntzugeben.
Jede der berechtigten Personen erhält eine eigene Membercard (siehe dazu Punkt 5.).
Die Nutzung der Räumlichkeiten und Leistungen der GRAND GARAGE steht ausschließlich den auf der Liste genannten berechtigten Personen zu. Andere Personen dürfen sich auf dem Gelände der GRAND GARAGE ohne explizite schriftliche Zustimmung nicht aufhalten.
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass alle berechtigte Personen die vorliegenden AGB kennen und einhalten.
Die berechtigten Personen müssen zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein.
Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten als berechtigte Personen benannt werden.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten als berechtigte Personen benannt werden und dürfen bestimmte gekennzeichnete Bereiche der GRAND GARAGE nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten.
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht als berechtigte Personen benannt werden und dürfen die GRAND GARAGE nur ausnahmsweise im Rahmen von bestimmten Workshops in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Etwaige Altersbeschränkungen und/oder Begleitpflichten durch Erziehungsberechtigte bei bestimmten Kursen sind in den jeweiligen Kursinformationen enthalten.
5. Membercard
Unmittelbar nach der Registrierung auf der Website kann das Mitglied seine Membercard/s in der GRAND GARAGE abholen. Jede Membercard wird mit dem Namen, der Mitgliedsnummer und einem Foto der jeweiligen berechtigten Person bedruckt. Das Foto wird bei der Abholung des Mitgliedsausweises in der GRAND GARAGE erstellt. Jede berechtigte Person hat die Membercard sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt zu verwahren. Jeder Verlust der Mitgliedskarte oder ihre Beschädigung ist umgehend der GRAND GARAGE zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Membercard unverzüglich gesperrt. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Membercard wird für die Neuausstellung ein Unkostenbeitrag von EUR 25.- (netto) in Rechnung gestellt. Der Zugang zu den Räumlichkeiten der GRAND GARAGE ist nur mit der Membercard möglich. Die Membercard ist nur für den persönlichen Gebrauch der berechtigten Person gedacht. Sie ist nicht übertragbar und darf daher nicht an Dritte überlassen werden. Erfolgt trotzdem eine Weitergabe der Membercard an Dritte, so haftet das Mitglied gegenüber der GRAND GARAGE für durch den Missbrauch verursachte Schäden. Das Mitglied ist verpflichtet, die GRAND GARAGE sofort zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten hat oder den Mitgliederzugang missbraucht.
6. Hausordnung
Die aushängende Hausordnung ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen und vom Mitglied immer zu beachten und einzuhalten. Die Hausordnung kann auf der website www.grandgarage.eu abgerufenwerden.
7. Leistungen der GRAND GARAGE
Die GRAND GARAGE behält sich Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten und Leistungen vor. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft und nach einer allgemeinen Sicherheitseinweisung sind das Mitglied und dessen berechtigte Arbeitnehmerinnen grundsätzlich entsprechend der gewählten Nutzungsvariante berechtigt, die Räumlichkeiten und die dort vorhandenen Geräte im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit während der Öffnungszeiten eigenverantwortlich zu nutzen. Die Nutzungsberechtigung setzt eine erfolgreiche Absolvierung der ASU (Allgemeine Sicherheitsunterweisung) und MSU (Maschinensicherheitsunterweisungen) voraus. Die jeweiligen einweisenden Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE entscheiden über das Bestehen des Kurses und damit über die Freischaltung der berechtigten Person für die eigenverantwortliche Nutzung der jeweiligen Geräte und Maschinen. Den diesbezüglichen Anweisungen der Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE ist zwingend Folge zu leisten. Diese Maßnahme ist für den Schutz der Mitglieder unerlässlich. Im Rahmen der Sicherheitseinweisungen werden den berechtigten Personen auch schriftliche Anleitungen und Einweisungsunterlagen ausgehändigt. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass diese von allen berechtigten Personen sorgfältig studiert und alle Anweisungen stets eingehalten werden. Die Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE sind dazu berechtigt, jederzeit die berechtigten Personen auf deren Eignung zur Benutzung von bestimmten Geräten zu überprüfen und diesen bei Fehlen der entsprechenden Eignung die Nutzung zu untersagen. Der Zutritt zur GRAND GARAGE ist nur berechtigten Personen mit Membercard gestattet. Die GRAND GARAGE führt entsprechende Zugangskontrollen im Eingangsbereich durch, um sicherzustellen, dass sich keine unbefugten Personen am Gelände und in den Räumlichkeiten aufhalten.
8. Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder und deren berechtigte Arbeitnehmerinnen sind verpflichtet, die Hausordnung, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch Mitarbeiter innen der GRAND GARAGE und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen. Das Mitglied verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die berechtigten Arbeitnehmerinnen nur die Geräte und Maschinen verwenden, für die sie nach einer entsprechenden Einweisung zugelassen wurden. Das Mitglied leistet Gewähr dafür, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Arbeitnehmerschutzvorschriften hinsichtlich aller berechtigten Personen eingehalten werden und hält die GRAND GARAGE bei Nichteinhaltung schad- und klaglos. Die berechtigten Personen sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Sobald ein möglicher Mangel, Schaden, Verschleiß oder ein Sicherheitsrisiko bei einem Gerät oder einer Maschine festgestellt wird, hat die Nutzung sofort eingestellt zu werden und sind die Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE zu informieren. Alle Mitglieder und deren berechtigte Arbeitnehmerinnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb gewährleistet wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Unmittelbar nach der Nutzung sind die Geräte oder Maschinen wieder an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zu bringen, damit sie den anderen Mitgliedern wieder zur Verfügung stehen. Das anwesende Personal der GRAND GARAGE ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, die zur Aufrechterhaltung des geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit und Einhaltung der Hausordnung erforderlich sind. Diese Anweisungen von Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE sind immer zu befolgen. Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten ist nicht erlaubt. Der:die Betreiber:in behält sich das Hausrecht vor und ist jederzeit berechtigt, ein Mitglied oder eine berechtigte Person, die den geordneten Betrieb stört oder gefährdet, aus den Räumlichkeiten zu verweisen und die Mitgliedschaft bzw. Berechtigung aus wichtigem Grund zu beenden. Die Mitgliedschaft begründet kein Ausbildungsverhältnis und kein (freies) Dienstverhältnis. Nach Absolvierung der ASU und MSU verwendet das Mitglied (und dessen berechtigte Arbeitnehmerinnen) die Geräte eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Die Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE stehen in dieser Phase nur noch im Bedarfsfall zur Unterstützung zur Verfügung. Das Mitglied und dessen berechtigte Arbeitnehmer*innen sind hinsichtlich der Zeit der Benutzung der GRAND GARAGE an deren Öffnungszeiten gebunden, im Übrigen jedoch völlig frei. Insbesondere besteht zu keinem Zeitpunkt eine Pflicht zur Anwesenheit in der GRAND GARAGE oder zur Durchführung irgendwelcher bestimmter Tätigkeiten.
9. Vertragsdurchführung & unzulässige Nutzung
Das Mitglied ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft grundsätzlich nicht berechtigt, eigenes Material und technische Peripherie mitzubringen und zu verwenden. Das Mitbringen und Verwenden von eigenem Material und technischer Peripherie ist nur ausnahmsweise nach Abstimmung mit der GRAND GARAGE auf eigene Gefahr und Haftung des Mitglieds möglich. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es in Ausnahmefällen bei Veranstaltungen zu Störungen der Geschäftsbedingungen kommen kann. Die Veranstaltungen werden dem Mitglied zuvor in einer angemessenen Frist angekündigt. Veränderungen jeder Art an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Um- und Einbauten, Installationen und Beleuchtungsanlagen sind nicht gestattet, es sei denn die GRAND GARAGE gibt im Einzelfall ihre ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu. Die Einrichtungen der GRAND GARAGE dürfen nicht für illegale Zwecke, insbesondere für Schwarzarbeit, genutzt werden. Zuwiderhandeln wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht, und führt zu lebenslanger Sperre. Das Herstellen von Prototypen und Kleinserien ist hingegen erlaubt und gewünscht. Die privaten Mitgliedschaften laut Website dürfen nur von Privatpersonen für private Projekte genutzt werden. Für die gewerbliche Nutzung stehen eigene Mitgliedspakete (z.B. STARTER GARAGE für Startups) zur Verfügung.
10. Abmeldung, Kündigung und Vertragsbeendigung
Mitgliedschaften mit einer festen Laufzeit enden automatisch mit Zeitablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Mitgliedschaften ohne feste Vertragslaufzeiten können nach der Mindestlaufzeit von 6 Monaten von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung hat per E-Mail an die Adresse office@grandgarage.eu zu erfolgen. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung ist nicht möglich. Die GRAND GARAGE kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung vorzeitig beenden, wenn ein wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung vorliegt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, die berechtigen Personen Membercards unerlaubt weitergeben, die vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt werden oder ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen wird oder Anweisungen von Mitarbeitern*innen der GRAND GARAGE nicht Folge geleistet wird. Mit der erfolgreichen Abmeldung und/oder Kündigung eines Mitglieds werden der Zugang und sämtliche personenbezogene Daten gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsabwicklung benötigt werden. Daten, die keine persönliche Identifizierung ermöglichen, kann der:die Betreiber:in weiterhin speichern, verarbeiten und nutzen, auch wenn sie von dem Mitglied eingegeben, veranlasst oder erstellt wurden (z.B. in statistischen Auswertungen und Vergleichen). Das Mitglied ist verpflichtet, nach Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich alle ausgestellten Membercards an die GRAND GARAGE zurückzustellen.
11. Zahlungsbedingungen
Wird ein einmaliger Betrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages zur Zahlung fällig. Werden monatliche Beträge vereinbart, werden diese Beträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der GRAND GARAGE (Allgemeine Sparkasse Oberösterreich IBAN: AT20 2032 0321 0041 9055 BIC: ASPKAT2LXXX) oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
12. Haftung und Haftungsausschluss
Das Mitglied ist für die Auswahl, Nutzung und die Eignung sowie das Ergebnis der verwendeten Geräte und Maschinen durch die berechtigten Arbeitnehmerinnen für deren Zwecke und Fähigkeiten ausschließlich selbst verantwortlich. Alle berechtigten Personen sind verpflichtet, die Sicherheits- und Nutzungshinweise der Hersteller von Geräten und Maschinen zu lesen und zu befolgen sowie bei jeglichem Zweifel oder Unklarheit an der korrekten Benutzung die Nutzung sofort einzustellen und sich an qualifizierte Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE zu wenden. Die GRAND GARAGE haftet nur für Schäden, die von ihr zurechenbaren Personen oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Für die von berechtigten Personen schuldhaft beigefügten Schäden an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Geräten und Maschinen, haften die Mitglieder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Sachen und für Verlust und Beschädigung bei der Lagerung von Sachen, die die berechtigten Personen in die Räumlichkeiten und den Workspace eingebracht haben, wird keine Haftung übernommen. Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die GRAND GARAGE ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern, sofern keine Hauptleistungspflichten des Mitgliedsvertrags betroffen sind. Die GRAND GARAGE wird das Mitglied rechtzeitig über die Änderung unterrichten. Die Änderung gilt als vom Mitglied genehmigt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungen widerspricht. Im Falle des Widerspruchs gilt der Vertrag als gekündigt. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Festgehalten wird, dass das Mitglied Unternehmer im Sinne des Unternehmergesetzbuches ist und diesen Vertrag in der Eigenschaft als Unternehmer abschließt. Der Gerichtsstand ist Linz.
1. Präambel
Die CAP.future GmbH (in weiterer Folge „GRAND GARAGE“ genannt) vermietet einzelne Räumlichkeiten an Privatpersonen oder Unternehmen (in weiterer Folge „Mieter*in“ genannt), um diesen dort die Durchführung von Veranstaltungen zu ermöglichen. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Räumlichkeiten der GRAND GARAGE durch die Mieter:innen und deren Gäste.
2. Allgemeines
Die GRAND GARAGE vermietet Räumlichkeiten ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Der/die Mieterin nimmt dies zur Kenntnis. Abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die GRAND GARAGE dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. Allfällige Veranstaltungen werden von dem/der Mieterin– in Abstimmung mit der GRAND GARAGE – selbst geplant und durchgeführt. Ebenso führt er/sie die Kommunikation rund um die Veranstaltung durch und ist für die Gestaltung und den Inhalt verantwortlich. Die GRAND GARAGE übernimmt keinerlei Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von Veranstaltungen von Mieterinnen. Eine allenfalls erforderliche Einholung einer behördlichen Bewilligung oder Anzeige für die Veranstaltung und die Einhaltung behördlicher Auflagen und gesetzlicher Vorschriften für die Veranstaltung ist Sache des Mieters. Die als maximal zulässige angegebene Personenanzahl pro Räumlichkeit ist einzuhalten. Das Mitbringen von Tieren in die gemieteten Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Änderungen persönlicher Daten (insbesondere der E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift) wird der/die Mieterin unverzüglich bekanntgeben. Alle Unkosten auf Grund falscher oder verspäteter Angaben gehen zu Lasten des Mieters. Der/die Mieterin und dessen/deren Gäste haben sich so zu verhalten, dass der ordnungsgemäße und sichere Betrieb der GRAND GARAGE nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Der/die Mieterin erhält am Beginn der Raummiete von Werkstatträumlichkeiten von Mitarbeiter*innen der GRAND GARAGE eine allgemeine Sicherheitseinschulung zum Verhalten in den Werkstätten der GRAND GARAGE. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen bei einer Vermietung die Logos oder Werbematerialien (Rollups, usw.) nur im Bereich der überlassenen Räumlichkeiten und im Zugangsbereich platziert werden, andere Bereiche der GRAND GARAGE sind freizuhalten.
3. Mietgegenstand und Zutrittsberechtigung
Die GRAND GARAGE behält sich vor, dem/der Mieterin auch nach Vertragsschluss andere gleichwertige Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es ist ausschließlich dem durch die Nutzungsvereinbarung definierten Personenkreis erlaubt, die gemieteten Räumlichkeiten und die Zugangswege zu diesen zu nutzen. Andere Bereiche und Räumlichkeiten der GRAND GARAGE dürfen nicht bzw. nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis betreten werden, insbesondere der Bereich der Werkstätten. Die GRAND GARAGE stellt ausschließlich die in der Nutzungsvereinbarung definierten Räumlichkeiten zur Verfügung. Weiters ist der/die Mieterin berechtigt, das W-LAN der GRAND GARAGE kostenfrei zu verwenden. Darüber hinaus sind der/die Mieterin und dessen Gäste nicht berechtigt, irgendwelche Räumlichkeiten und insbesondere irgendwelche Geräte, Maschinen oder Systeme der GRAND GARAGE zu verwenden. Der Zutritt und das Arbeiten in den Werkstätten sind für Nicht-Mitglieder, Gäste oder Mieterinnen nur dann gestattet, wenn dies im Rahmen einer Führung, einer Vermietung, oder eines gebuchten Workshops und unter Aufsicht von Mitarbeiterninnen der GRAND GARAGE stattfindet. Der/die Mieterin verpflichtet sich, die Räumlichkeiten so zurückzustellen, wie diese übernommen wurden. Alle gemieteten Räumlichkeiten sind nach Benutzung von eigenen Sachen geräumt und sauber zu hinterlassen. Die GRAND GARAGE behält sich das Hausrecht vor und ist jederzeit berechtigt, den/die Mieter*in und/oder dessen/deren Gäste, die den geordneten Betrieb stören oder gefährden oder die Raumietbedingungen missachten, aus den Räumlichkeiten der GRAND GARAGE zu verweisen. Der Verweis aus den Räumlichkeiten kann insbesondere in den folgenden Fällen erfolgen:
4. Haftung
Der/die Mieterin haftet für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die während der Mietdauer oder infolge von Verstößen gegen die Raumietbedingungen durch ihn/sie, seine/ihre Gehilfen oder seine/ihre Gäste verursacht werden. Der/die Mieterin verpflichtet sich, die GRAND GARAGE hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche, die von Dritten im Zusammenhang mit der Raummiete gegen diese geltend gemacht werden, schadlos zu halten. Die GRAND GARAGE haftet nur für Schäden, die durch ihr zurechenbare Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der/die Mieterin und dessen/deren Gäste sind für die Sicherheit ihrer persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Die GRAND GARAGE übernimmt für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Mieters oder den Gästen keinerlei Haftung. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände oder Firmeneigentum der Mieterinnen. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten Versicherung empfohlen. Im Hinblick auf Veranstaltungen im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung ist der/die Mieterin selbst Veranstalter in rechtlicher Hinsicht und trägt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der/die Mieterin ist verpflichtet, sich über allfällige für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck erforderliche behördliche Bewilligungen selbst zu erkundigen und diese gegebenenfalls einzuholen. Dies gilt auch für eventuelle AKM-Abgaben, die über eine reine Beschallung in den Räumen hinausgeht.
5. Entgelt und Zahlungsbedingungen
Entgelt und Zahlungsmodalitäten für die Raummiete werden in einer Nutzungsvereinbarung gesondert vereinbart. Allfällige Gebühren und Steuern hat der/die Mieter*in selbst zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
6. Stornierungen durch den/die Mieter*in
Stornierungen für reservierte Räume können nur schriftlich und vor Beginn der Reservierung akzeptiert werden. Die Stornobedingungen sollen das finanzielle Risiko zwischen der GRAND GARAGE und ihren Mieter*innen in fairer Weise regeln. Manchmal gibt es Fälle, bei denen "höhere Gewalt" zur Stornierung zwingt. Auch in solchen Fällen kommen die Stornobedingungen zur Anwendung, da im Sinne der Fairness das Risiko für Unvorhergesehenes zwischen der GRAND GARAGE und den Auftraggeber:innen geteilt werden soll. Bei Stornierungen bis 20 Werktage vor Beginn der Reservierung wird kein Entgelt in Rechnung gestellt. Bei späteren Stornierungen ist die GRAND GARAGE berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Ab 19 bis 10 Werktage vor Reservierungsbeginn werden 50 % und ab 9 bis 5 Werktage vor Reservierungsbeginn werden 80 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von 4 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des vereinbarten Preises verrechnet.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Änderungen der Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Im Fall eines Rechtsstreites gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zuständig ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz.
1. Präambel
Die CAP.future GmbH (in weiterer Folge „GRAND GARAGE“ genannt) führt für geschlossene Gruppen Workshops im Auftrag von Vereinen, Bildungsinstitutionen und anderen Gesellschaften durch (in weiterer Folge „Auftraggeber:in“ genannt). Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Räumlichkeiten der GRAND GARAGE durch die Teilnehmenden dieser Workshops.
2. Allgemeines
Die GRAND GARAGE führt Workshops ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen durch. Der:die Auftraggeber:in nimmt dies zur Kenntnis. Abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des:der Auftraggeber:in – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die GRAND GARAGE dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Gruppenzusammensetzung wird von Auftraggeber:in – in Abstimmung mit der GRAND GARAGE – selbst geplant und durchgeführt. Ebenso führt er:sie die Kommunikation rund um die Workshops durch. Die GRAND GARAGE ist für die Gestaltung vor Ort und den Inhalt verantwortlich. Die im Angebot als maximal zulässige angegebene Personenanzahl pro Workshop ist einzuhalten. Das Mitbringen von Tieren in die gemieteten Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Die Workshopteilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb der GRAND GARAGE nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Die Workshopteilnehmenden erhalten am Beginn von Mitarbeiter:innen der GRAND GARAGE eine allgemeine Sicherheitseinschulung zum Verhalten auf dem Gelände der GRAND GARAGE.
3. Nutzungsgegenstand und Zutrittsberechtigung
Es ist ausschließlich dem durch die Geschäftsbedingungen definierten Personenkreis erlaubt, die für den Workshop vorgesehenen Räumlichkeiten und die Zugangswege zu diesen zu nutzen. Andere Bereiche und Räumlichkeiten der GRAND GARAGE dürfen nicht bzw. nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis betreten werden, insbesondere der Bereich der Werkstätten. Die GRAND GARAGE stellt ausschließlich die für den gebuchten Workshop definierten Räumlichkeiten, Geräte und Trainer:innen zur Verfügung. Weiters sind die Workshopteilnehmenden berechtigt, das W-LAN der GRAND GARAGE kostenfrei zu verwenden. Darüber hinaus sind die Workshopteilnehmenden nicht berechtigt, irgendwelche Räumlichkeiten und insbesondere irgendwelche Geräte, Maschinen oder Systeme der GRAND GARAGE zu verwenden. Der Zutritt und das Arbeiten in den Werkstätten sind für Nicht-Mitglieder nur dann gestattet, wenn dies im Rahmen einer Führung, einer Vermietung, oder eines gebuchten Workshops und unter Aufsicht von Mitarbeitern:innen der GRAND GARAGE stattfindet. Die GRAND GARAGE behält sich das Hausrecht vor und ist jederzeit berechtigt, Workshopteilnehmende, die den geordneten Betrieb stören oder gefährden oder die Geschäftsbedingungen missachten, aus den Räumlichkeiten der GRAND GARAGE zu verweisen. Der Verweis aus den Räumlichkeiten kann insbesondere in den folgenden Fällen erfolgen:
4. Haftung
Der:die Auftraggeber:in haftet für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die während der Nutzungsdauer oder infolge von Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen durch ihn, seine:ihre Gehilf:innen oder seine:ihre Workshopteilnehmenden verursacht werden. Die GRAND GARAGE haftet nur für Schäden, die durch ihr zurechenbare Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der:die Auftraggeber:in und die Workshopteilnehmenden sind für die Sicherheit ihrer persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Die GRAND GARAGE übernimmt für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Workshopteilnehmenden keinerlei Haftung. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände oder Firmeneigentum der Workshopteilnehmenden.
5. Entgelt und Zahlungsbedingungen
Entgelt und Zahlungsmodalitäten werden im Angebot gesondert vereinbart. Allfällige Gebühren und Steuern hat der/die Auftraggeber*in selbst zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
6. Stornierungen durch den/die Auftraggeber*in
Stornierungen für gebuchte Workshops/Veranstaltungen können nur schriftlich und vor deren Beginn akzeptiert werden. Die Stornobedingungen sollen das finanzielle Risiko zwischen der GRAND GARAGE und ihren Auftraggeber:innen in fairer Weise regeln. Manchmal gibt es Fälle, bei denen "höhere Gewalt" zur Stornierung zwingt. Auch in solchen Fällen kommen die Stornobedingungen zur Anwendung, da im Sinne der Fairness das Risiko für Unvorhergesehenes zwischen der GRAND GARAGE und den Auftraggeber:innen geteilt werden soll. Bei Stornierungen bis 20 Werktage vor Beginn des Workshops/ der Veranstaltung wird kein Entgelt in Rechnung gestellt. Bei späteren Stornierungen ist die GRAND GARAGE berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Ab 19 bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % und ab 9 bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von 4 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des vereinbarten Preises verrechnet.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Änderungen der Geschäftsbedingung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Im Fall eines Rechtsstreites gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zuständig ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz.
1. Allgemeines und Grundsätzliches
Die Hausordnung dient im Wesentlichen dazu, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und jedem Mitglied angemessene Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Hausordnung legt grundsätzliche Verhaltensanforderungen und Schutzmaßnahmen für einen sicheren Betrieb fest. Diese Festlegungen, die mündlichen Anweisungen der Verantwortlichen sowie die Anweisungen Sachkundiger sind zu befolgen. Andernfalls kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Jede Person, welche die Räumlichkeiten der GRAND GARAGE betritt, erkennt die Hausordnung an und richtet das eigene Verhalten danach aus. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen der GRAND GARAGE erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Personen (mit oder ohne Mitgliedschaft) sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Sie haften mit einem Selbstbehalt für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. In sämtlichen Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot sowie Zutrittsverbot für Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Essen und Trinken, der Genuss von alkoholischen Getränken sowie die Lagerung von Lebensmitteln sind im gesamten Werkstattbereich verboten, dazu stehen ausschließlich der Lounge-Bereich im 2. Stock und die Entrance Area zur Verfügung. Das Mitbringen von Tieren in die Werkstätten ist nicht gestattet.
2. Zutritt und Berechtigungen
Die Räumlichkeiten, insbesondere die Werkstätten, können ausschließlich von registrierten Mitgliedern zu den Öffnungszeiten gemäß der individuell gebuchten Mitgliedspakete und von Personen ohne Mitgliedschaft im Rahmen von Workshops genutzt werden. Der Zutritt und das Arbeiten in den Werkstätten sind den Mitgliedern gestattet, nachdem sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Hausordnung ausführlich gelesen und unterschrieben haben. Jedes Mitglied bekommt eine Kopie. Workshopteilnehmenden sind der Zutritt und das Arbeiten in den Werkstätten nur unter Aufsicht gestattet. Das Mitglied muss zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten Mitglied werden. Die Benutzungsrechte sind außerdem aus Sicherheitsgründen eingeschränkt, alle mit dem roten „E“ gekennzeichneten Geräte (siehe Punkt 6.) dürfen von dieser Mitgliedergruppe nur unter Aufsicht von Werkstattpersonal (Host) benutzt werden. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen und dürfen bestimmte gekennzeichnete Bereiche bzw. Geräte der GRAND GARAGE nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten bzw. benutzen. Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglied werden und dürfen die GRAND GARAGE nur ausnahmsweise im Rahmen von bestimmten Workshops in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Eine Benutzung der Maschinen und Gerätschaften ist Minderjährigen nur unter Aufsicht und Haftungsübernahme eineseiner Erziehungsberechtigten gestattet. Etwaige Altersbeschränkungen und/oder Begleitpflichten durch Erziehungsberechtigte bei bestimmten Kursen sind in den jeweiligen Kursinformationen enthalten. Die Verpflichtung zur erfolgreichen Absolvierung der Allgemeinen-Sicherheits-Unterweisung (ASU) vor Betreten der GRAND GARAGE gilt auch und in besonderem Maß für diese minderjährigen Personen. Besucher:innen dürfen mitgebracht werden, müssen aber unbedingt beim Frontdesk oder zuständigen Host angemeldet werden. Sie müssen jedenfalls die Allgemeinen-Sicherheits-Unterweisung (ASU) durchlaufen und dürfen keine Arbeitsplätze besetzen oder Geräte benutzen. Das einladende Mitglied darf dendie Besucherin nicht alleine lassen und kein Gerät benutzen lassen. Besucherinnen und sonstige nicht unterwiesene Personen, die die Werkstatt betreten wollen, melden sich zuerst beim Frontdesk oder beim Werkstättenpersonal (Host). Anwesende (unterwiesene) Mitglieder achten darauf, dass sich Besucher*innen nicht in den Gefahrenbereich von Maschinen oder in andere Arbeitsbereiche mit Gefährdungen begeben. Maschinen mit Berechtigungskontrolle können erst nach der Teilnahme an einer zusätzlichen speziellen Maschinen-Sicherheits-Unterweisung (MSU) an der entsprechenden Maschine, mit anschließendem positiv absolvierten praktischen und theoretischen Eignungstest verwendet werden. Bei positiver Absolvierung erfolgt die Freigabe der Membercard im Berechtigungssystem. Eine unzulässige Maschinennutzung oder die Manipulation des Zugangssystems führt zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft. Auch Maschinen und Werkzeuge, die nicht über das elektronische Membercard-Berechtigungssystem angeschlossen sind, sind gewissenhaft und mit Vorsicht zu nutzen. Schriftliche Bedienungs- und Sicherheitshinweise an den Werkzeugen und Maschinen sind unbedingt einzuhalten. Alleinarbeit in der GRAND GARAGE ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
3. Sicherheit, Betriebsanweisungen (BA), Datenblätter, Aushänge
Die GRAND GARAGE beinhaltet ein umfangreiches und stetig wachsendes Angebot an elektrisch betriebenen Maschinen, die auch große Verletzungsgefahren mit sich bringen. Außerdem reagieren einige Maschinen sehr empfindlich auf unsachgemäße Benutzung. Ausgehängte Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitungen und Hersteller-Handbücher für Maschinen und Geräte sowie für besondere Arbeitsplätze sind unbedingt zu befolgen. Alle schriftlichen Anweisungen sind jederzeit in der Werkstatt zugänglich. Weitere Festlegungen sind den Aushängen zu entnehmen. Alle Personen (mit oder ohne Mitgliedschaft) haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensrege
ln Alle Personen (mit oder ohne Mitgliedschaft) sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen vom zuständigen Werkstattpersonal (Host) unterweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch das Werkstattpersonal (Host) und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen. Die Benutzung von elektrisch betriebenen Maschinen ist nur gestattet, wenn sich mindestens eine weitere Person im Raum befindet. Die Gefährdungsmöglichkeiten bei Alleinarbeit außerhalb von Ruf-und Sichtweite sind sonst zu groß. Aus Sicherheitsgründen ist in der Werkstatt geeignete Kleidung (festes Schuhwerk, enganliegende Kleidung, lange Haare zusammengebunden), bei entsprechenden Tätigkeiten die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie z.B. Augenbrille, Gehörschutz zu tragen. Das Tragen von Schmuck z.B. Ketten, Ringen, Armbänder sowie von Krawatten, Halstüchern und Schals ist beim Arbeiten an Geräten verboten. Das Tragen von Handschuhen ist an Maschinen mit umlaufender Arbeitsspindel verboten. Das Mitglied muss immer entsprechende PSA (Persönliche Schutzausrüstung) tragen, die entweder selbst mitgebracht oder in der GRAND GARAGE beim Selbstbedienungsautomat käuflich erworben wird. Welche PSA für welche Maschinen vorgeschrieben ist, lernt das Mitglied in den Maschinen-Sicherheits-Unterweisungen (MSU). Das Mitglied ist für die Beschaffung seiner Arbeitsbekleidung und PSA (Persönliche Schutzausrüstung) selbst verantwortlich. Ein Anspruch darauf, dass Bekleidung und PSA (Persönliche Schutzausrüstung) durch die GRAND GARAGE zur Verfügung gestellt wird, besteht nicht. Das Nichtverwenden der vorgeschriebenen PSA führt zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft. Jede Benutzung der Maschinen erfolgt auf eigene Gefahr. Maschinen dürfen nur zu ihrer bestimmungsgemäßen Funktion benutzt bzw. verwendet werden. Die Geräte sind vor Inbetriebnahme auf die richtige Einstellung und das Vorhandensein von Schutzeinrichtungen zu prüfen. Vor jeder Arbeitsaufnahme ist die Funktionskontrolle aller Sicherheits-und Schutzeinrichtungen vorzunehmen. Sicherheits- und Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder außer Betrieb genommen werden. Einrichten, Beheben von Störungen und Instandsetzen darf nur vom Werkstattpersonal durchgeführt werden. Bei allen Nebentätigkeiten, wie z.B. Werkzeugwechsel, Messen oder Putzen, muss die Maschine stillstehen. Das heißt der "Hauptschalter" muss unbedingt auf "Null" stehen bzw. der "Stecker" vom Stromnetz genommen werden. Der Stillstand der Maschine ist abzuwarten. Es darf nur einwandfreies und geeignetes Handwerkszeug für alle an der Maschine erforderlichen Arbeiten benutzt werden. Wenn die Funktion eines Gerätes nicht mehr tadellos ist, muss dies dem Werkstattpersonal (Host) umgehend mitgeteilt werden, das betroffene Gerät ist außerdem sofort zu kennzeichnen. Eigenmächtige Reparaturen sind verboten. Zur Vermeidung von Unfallgefahren ist die ungehinderte Begehbarkeit der Wege und der Bedienplätze an Maschinen und sonstigen Arbeitsständen zu gewährleisten. Behinderungen durch Material, Abfälle, auslaufende Flüssigkeiten usw. sind umgehend zu beseitigen. Der Umfang von Projekten ist den Werkstattbedingungen anzupassen, so dass die geltenden Arbeits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Insbesondere sind Feuerlöscher, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege freizuhalten, Sicherheitsabstände einzuhalten sowie Werkstatthöhe und –tiefe zu beachten.
5. Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit sind wichtige Voraussetzungen für sicheres Arbeiten. Der Boden ist deshalb frei von Verunreinigung zu halten. Werkstücke/Werkzeuge sind so abzulegen, dass keine Gefahren für sich selbst und andere entstehen. Der Arbeitsplatz ist vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Gegebenenfalls muss eine Unterlage wie beispielsweise ein Karton unterlegt werden. Farbe und Ähnliches darf nicht mit dem Mobiliar in Kontakt kommen. Die Verwendung von Werkstoffen mit Gips und Zement ist untersagt. An den Maschinen dürfen nur die vorgesehenen Materialien bearbeitet werden. Arbeitsplätze und die nähere Umgebung sind nach dem Arbeiten aufzuräumen und zu säubern (Besen, Sauger etc.) die Maschinen und Werkzeuge sind zu reinigen und vollständig an ihren Bestimmungsplatz zu bringen. Als Richtlinie gilt, den Arbeitsplatz sauberer zu verlassen, als man ihn vorgefunden hat. Es wird größter Wert auf die Einhaltung dieser Bestimmungen gelegt. Bei wiederholtem Verstoß wird die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt. Private Materialien und Projekte sind nach der Bearbeitung wieder mitzunehmen oder in den kostenpflichtigen Lagerboxen zu verstauen. Fragen dsbzgl. können an den Frontdesk oder Host gerichtet werden. Alle Bereiche, inklusive Küchenbereich, die Projekt- und Workshopräume und das WC sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen. Müll wird entsprechend in den dazu vorgesehenen Abfalleimern entsorgt. Für nicht sachgerecht entsorgte Unterlagen und Materialien haftet das Mitglied selbst.
6. Maschinen-Sicherheits-Unterweisungen (MSU)
Maschinen mit Berechtigungskontrolle sind mit nebenstehendem Symbol “E” gekennzeichnet und können erst nach der Teilnahme an einer zusätzlichen speziellen Maschinen-Sicherheits-Unterweisung (MSU) inkl. abschließender Wissensüberprüfung verwendet werden. Bei positiver Absolvierung erfolgt die Freigabe der Membercard im Berechtigungssystem. Eine unzulässige Maschinennutzung oder die Manipulation des Zugangssystems führt zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft. Eine Auflistung der Maschinen, Geräte und Werkzeuge, welche der elektronischen Berechtigungskontrolle und Unterweisungspflicht unterliegen, findet sich als Aushang in den Werkstätten. Auch Maschinen und Werkzeuge, die nicht über das elektronische Membercard-Berechtigungssystem angeschlossen sind, sind gewissenhaft und mit Vorsicht zu nutzen. Schriftliche Bedienungs- und Sicherheitshinweise an den Werkzeugen und Maschinen sind unbedingt einzuhalten.
7. Sachgerechte Entsorgung
Jedes Mitglied ist für den eigenen Abfall und dessen Entsorgung selbst verantwortlich. Die Abfälle sind getrennt nach den Fraktionen Papier, Kunststoff und Restmüll in den gekennzeichneten Containern zu entsorgen. Loser Schmutz ist mit den dafür vorgesehenen Besen und Staubsaugern zu entfernen. Kleine Mengen Wertstoff- und Biomüll dürfen in den markierten Tonnen der GRAND GARAGE entsorgt werden. Alle anderen Abfälle insbesondere Sondermüll und Gefahrstoffen müssen auf eigene Verantwortung und fachgerecht entsorgt werden.
8. Unbestimmte Gefahren:
Treten in einem Einzelfall unvermutete oder neue Gefährdungen auf, die nicht mit einfachen Mitteln eigenständig beseitigt werden können, ist die Arbeit umgehend einzustellen bzw. sofort zu unterbrechen und das Werkstattpersonal (Host) zu informieren. Die Beseitigung eines gefährlichen Zustandes hat unter Eigenschutz zu erfolgen. Im Gefahrenbereich anwesende Personen sind zu warnen, der Gefahrenbereich ist zu sichern und abzusperren. Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren – insbesondere von Staubexplosionen sowie zur Verringerung von Staubemissionen und gesundheitsschädlichen Gasen sowie zur Reinhaltung der Werkstätten – ist das Lackieren nur in dem dafür vorgesehenen Lackierraum mit dem zur Verfügung gestellten Material erlaubt.
Die CAP .future GmbH, respektive im Folgenden als GRAND GARAGE bezeichnet, nimmt den Schutz von persönlichen Mitgliederdaten sehr ernst und hält sich strikt an die Vorgaben der Datenschutzgesetze. Mittels dieser Datenschutzerklärung informieren wir unsere Mitglieder, welche Daten von der GRAND GARAGE gesammelt und genutzt werden. Darüber hinaus stellt diese Datenschutzerklärung dar, wie eine erteilte Einwilligung widerrufen und ggf. eine Datenlöschung veranlasst werden kann.
1. Informationen über die Datenverarbeitung
Die Grand Garage versteht sich als offene Werkstatt für Privatpersonen und Firmen, als Geburtsstätte von Ideen, als Ort des lustvollen Experimentierens, als Pilgerstätte für Technik- und Innovationsfreaks. In der GRAND GARAGE soll das Bedürfnis des Innovierens, Probierens und Materialisierens auf ein neues Niveau gehoben und mit innovativen Konzepten und Formaten auf bisher ungeahnte Weise ermöglicht werden. Dazu verarbeitet die GRAND GARAGE zu Zwecken der Mitgliederverwaltung, Vertragsabwicklung, Betriebsführung und zu Zwecken der Betreuung und Information der Mitglieder die folgenden personenbezogenen Daten: Anrede, Name, Unternehmensnamen, Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, E-Mail-Adresse), Art der Mitgliedschaft, Daten zur Mitgliedschaftsabwicklung (Zahlungsart, im Bedarfsfall IBAN) sowie Kontaktdaten.
2. Weitergabe Ihrer Daten an Dritte
Die personenbezogenen Daten werden von der GRAND GARAGE weder veröffentlicht noch unberechtigt, also ohne Einwilligung, an Dritte weitergegeben. Zur Erfüllung unserer Aufgaben ziehen wir auch Auftragsverarbeiter:innen heran.
3. Übermittlung Daten Dritter an die Grand Garage
Es ist zu beachten, dass, wenn von Kund:innen die Zustimmung nicht (nur) für die eigenen personenbezogenen Daten, sondern für eine dritte Person erteilt wird, die GRAND GARAGE davon ausgeht, dass der:die Kund:in die Berechtigung dazu hat. Diesbezüglich ist die GRAND GARAGE schad- und klaglos zu halten.
4. E-Mail oder Post Nachrichten
Die GRAND GARAGE weist darauf hin, dass Mitglieder per E-Mail oder Post Informationen zu Veranstaltungen, Produkten oder Dienstleistungen zugesendet bekommen. Dazu werden Namen, E-Mail-Adresse sowie Daten über bisherige Tätigkeiten in Verbindung mit der GRAND GARAGE verarbeitet. Die Zusendung dieser Nachrichten kann jederzeit durch E-Mail an office@grandgarage.eu oder per Post an CAP.future GmbH, Peter-Behrens-Platz 6, 4020 Linz, widerrufen werden.
5. Bestimmungen betreffend der Zustimmung zur Verarbeitung von Lichtbildern und/oder Filmen
Im Zuge von Veranstaltungen der GRAND GARAGE werden eventuell Lichtbilder bzw. Filme, auf denen Kund:innen als Teilnehmende der Veranstaltung zu sehen sind, hergestellt und von der GRAND GARAGE elektronisch und auch in Ausschnitten verarbeitet bzw. verwendet, insbesondere auch veröffentlicht. Sollten Kund:innen damit nicht einverstanden sein und uns dies mitteilen (per Mail oder Post), wird die GRAND GARAGE von einer solchen Verarbeitung und Verwendung selbstverständlich sofort Abstand nehmen. Die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung wird vom Widerruf nicht berührt.
6. Speicherdauer
Die GRAND GARAGE speichert Daten zu den genannten Zwecken für eine Dauer von zehn Jahren ab dem letzten Kontakt. Daten, die zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen vor einer Behörde notwendig sind, können in Streitfällen bis zum rechtskräftigen Abschluss der Sache aufbewahrt werden.
7. Aufruf unserer Webseite
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10. Google Analytics
Die GRAND GARAGE setzt auf Grundlage von berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer:innen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (Link). Google wird diese Informationen im Auftrag der GRAND GARAGE benutzen, um die Nutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer:innen auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer:innen erstellt werden. Die GRAND GARAGE setzt Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer:innen wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von dem Browser des Nutzer:s übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer:innen können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern. Die Nutzer:innen können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de. Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, enthalten die Datenschutzerklärung von Google (policies.google.com/technologies/ads) sowie die Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (adssettings.google.com/authenticated). Die personenbezogenen Daten der Nutzer:innen werden nach 14 Monaten gelöscht oder anonymisiert.
11. Rechte betroffener Personen
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12. Videoüberwachung für Besucher:innen; Mitglieder und sonstige Personen im überwachten Bereich